Die Taktart definiert sich danach, wie viele Grundschläge eines Notenwertes (Viertel, Achtel usw.) zusammengehören. So enthält der ⁴/₄-Takt vier Grundschläge oder Zählzeiten (der ‚Zähler‘) im Wert je einer Viertelnote (notiert als ‚Nenner‘ eines Bruchs). Die obere Zahl der Taktangabe (der Zähler) bedeutet also die Anzahl der Schläge pro Takt, die untere Zahl bedeutet den Notenwert jedes dieser Schläge (der Nenner).
Zudem wird einem Takt meistens eine metrische Struktur, also eine Betonungsordnung zugewiesen (Manchmal werden deshalb die Wörter Takt und Metrum gleichbedeutend verwendet). Im Fall des ⁴/₄-Takts wäre das beispielsweise: schwer – leicht – halbschwer – leicht oder auch nur: schwer – leicht – schwer – leicht.
Man unterscheidet: Einfache Taktarten (Grundtaktarten) – der Zähler ist eine 2 oder 3. Die Taktart ist „einfach“, weil es nur eine betonte Zählzeit gibt. Es gibt in solchen Taktarten keine Nebenbetonungen: betont – unbetont = „Zweiertakt“, betont – unbetont – unbetont = „Dreiertakt“ Zusammengesetzte Taktarten – die Takte sind Zusammenfassungen von Zweiertakten und/oder Dreiertakten, (Beispiele: ⁴/₄, ⁶/₄, ⁴/₈, ⁶/₈ ). Bei den zusammengesetzten Taktarten gibt es zwei und mehr betonte Zählzeiten. Weiter werden unterschieden: Gerade Taktarten – der Zähler des Taktes ist gerade (Beispiele: ²/₂, ²/₄, ⁴/₄, ⁶/₄, ⁶/₈), Ungerade Taktarten – der Zähler des Taktes ist ungerade (Beispiele: ³/₈, ³/₄, ⁵/₈, ⁵/₄, ⁷/₈) Von den ungeraden Taktarten wurden in der klassischen Musik nur die dreiteiligen Taktarten regelmäßig verwendet (z. B. ³/₂, ³/₄).
In der Notenschrift werden die einzelnen Takte durch senkrechte Taktstriche abgegrenzt. Die nach dem Taktstrich stehende Note ist in der Regel der Hauptschwerpunkt des Taktes.
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