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Konjunktiv - Imperativ
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Einführung in den Konjunktiv

A. Allgemeine Überlegung über die Modi
B. Konjunktiv und Imperativ als Vorstellungsmodi
C. Über den Möglichkeitskonjunktiv
D. Über den Sollkonjunktiv
E. Übersicht über die bisher besprochenen Konjunktive, wie sie im Hauptsatz vorkommen
F. Über den Konjunktiv in Gliedsätzen



A. Allgemeine Überlegung über die Modi

Es gibt zwei verschiedene Weisen (Modi; Plural von Modus = Aussageweise), etwas auszusagen:

I. Man stellt fest, wie etwas in Wirklichkeit ist.
Beispiel: Das Wetter ist schön.

Diese Aussageweise nennen wir 'Indikativ' (Wirklichkeitsform).

II. Man sagt, wie man sich die Wirklichkeit denkt, wie man sie sich vorstellt (der Vorstellungsmodus).



B. Konjunktiv und Imperativ als Vorstellungsmodi
Zur Kennzeichnung, dass das, was gesagt ist, nicht als Feststellung über die Wirklichkeit gemeint ist, sondern als Vorstellung, die der Sprechende über die Wirklichkeit hat, steht oft die Aussageform

I. des Konjunktivs
II. des Imperativs
(Befehlsform, die auch zum Ausdruck des Wunsches, der Bitte stehen kann).

zu I. Wenn der Konjunktiv zum Ausdruck dessen steht,

a) dass der Sprechende sich etwas als möglich denkt, dass er sich vorstellt, wie etwas sein kann, könnte bzw. hätte sein können, nennen wir ihn auch die Möglichkeitsform (Möglichkeitskonjunktiv).

Ein sprachliches Problem ergibt sich dann, wenn man schon weiß, dass die Vorstellung, die man von einer Sache hat, nicht der Realität entspricht (Beispiel: Das Wetter wäre schön, wenn es nicht so kalt wäre. - Ich stelle mir vor, wie das Wetter wäre, wenn es nicht so kalt wäre. Ich stelle mir die Möglichkeit vor, dass das Wetter nicht so kalt ist. Ich stelle mir vor, was sein könnte, wenn....
Bei der Frage ‚Was wäre gewesen, wenn‘ (z. B. Wenn du eifriger gewesen wärst, wäre dir dies gelungen.) ist keine Verwirklichung denkbar, weil die Gelegenheit vorbei ist. Es fragt sich also, ob man noch von ‚möglich‘ reden kann, wenn die Gelegenheit der Verwirklichung schon vorbei ist, da ja das Wort ‚möglich’ beinhaltet, dass etwas wirklich werden kann?
Bei dem Beispielsatz könnte man von einer verpassten Gelegenheit sprechen, also von einer vergangenen Möglichkeit, die für die Gegenwart freilich eine Unmöglichkeit geworden ist.

b) dass der Sprechende sich die Wirklichkeit vorstellt, wie sie sein soll/sollte, sprechen wir vom Sollkonjunktiv.
Beispiel: Wärst du doch etwas eifriger! (Du sollst eifriger sein, ich wünsche es mir; der Wunsch ist aber nicht erfüllbar.)

Über die Verneinung bei Konjunktiven in Hauptsätzen

a) Der Möglichkeitskeitskonjunktiv (Ausdruck der Möglichkeit) wird wie der Indikativ mit ‚non‘ (= nicht) verneint.
b) Der Sollkonjunktiv wird immer mit 'ne‘ (= nicht) verneint.

zu II. Beim Imperativ wird wie beim Sollkonjunktiv aus der Vorstellung heraus gesprochen, die der Befehlende bzw. der, der bittet, von der Wirklichkeit, wie sie für ihn sein soll, hat.
Beispiel: Sei vernünftig, mein Freund! (Der 'Befehlende' stellt sich eine Wirklichkeit vor, in der der Freund vernünftig ist, und erwartet, dass der Freund dieser Vorstellung entspricht.)



C. Über den Möglichkeitskonjunktiv
Der Möglichkeitskonjunktiv steht, wenn ich von der Möglichkeit spreche, wie etwas
I. sein kann, könnte
II. sein könnte, wenn ...
III. hätte sein können, wenn ...

zu I. Wenn ich davon spreche, dass etwas sein kann, so lasse ich offen, ob es in Wirklichkeit so ist oder nicht; ich sage lediglich, dass es möglicherweise so ist (war); ich stelle mir die Möglichkeit vor, dass es so ist (war); ich nehme an, dass es so ist (war).

Dieser Konjunktiv (‚Potentialis’) ist im Lateinischen sehr selten.
Beispiel: Quis non fateatur? – Wer möchte nicht zugeben? Dixerit aliquis. – Es könnte einer sagen.

Er wird wie im Deutschen meist durch Umschreibung ersetzt.
Beispiele: Ich glaube, dass er fleißig ist (war). - Er ist (war) wohl fleißig. Er ist (war) möglicherweise fleißig.
Das könnte wahr sein. Das hätte wahr sein können.
Der Satz 'Der Schüler kann fleißig sein' spricht nicht von einer Möglichkeit, die ich mir vorstelle, sondern er sagt etwas über die Wirklichkeit aus, über die tatsächliche Befähigung des Schülers. Ich stelle fest: Der Schüler ist fähig, fleißig zu sein; er ist imstande, fleißig zu sein.
Es ist also nicht immer möglich, das dt. Hilfsverb 'kann' für die Umschreibung eines lat. Konjunktivs einzusetzen.
Eine Ausnahme bildet die Redewendung:
Es kann sein, dass er fleißig ist.

zu II. Wenn ich davon spreche, dass etwas unter bestimmten Bedingungen sein könnte, dann setze ich voraus, dass es zur Zeit in Wirklichkeit nicht so ist (nicht wirklich = irreal; also der irreale Fall; bei I. ‚Er ist möglicherweise fleißig.’ bleibt offen, wie es zur Zeit in Wirklichkeit ist.).

Beim irrealen Fall steht im Lat. wie im Deutschen der Konj. II; hier also - es geht um die Gegenwart – Konj. II der Gegenwart (Konjunktiv Imperfekt).
Beispiel: Sine te non beatus essem. Ohne dich wäre ich nicht glücklich; könnte ich nicht glücklich sein.

'Irreal' heißt also: Ich stelle mir vor, was sein kann, aber zur Zeit nicht ist, was zur Zeit nicht Wirklichkeit ist, sondern lediglich als Möglichkeit gegeben ist. In dem Satz 'Ohne dich könnte ich nicht glücklich sei.' ist zwar die Möglichkeit vorausgesetzt, dass ich eventuell ohne den anderen leben und darum unglücklich sein müsste, aber zur Zeit entspricht dieser Vorstellung keine Wirklichkeit.

zu III. Wenn ich davon spreche, dass etwas unter bestimmten Bedingungen hätte sein können, dann setze ich ebenfalls voraus, dass es in Wirklicheit nicht so war; doch ich weiß auch, dass es nicht mehr so werden kann, da ich mir etwas vorstelle, was in der Vergangenheit hätte sein können, aber in Wirklichkeit nicht eingetroffen ist, weil bestimmte Bedingungen nicht erfüllt waren. Auch hier liegt der irreale Fall vor, doch der der Vergangenheit; er wird darum im Lat. mit dem Konj. II der Vergangenheit (Konjunktiv Plusquamperfekt) ausgedrückt.
Beispiel: Wir wären glücklich gewesen, wenn alle Freunde dabeigewesen wären. - Beati fuissemus, si cuncti amici adfuissent. In Wirklichkeit waren nicht alle Freunde da und wir deshalb nicht glücklich. Daran ändert sich nichts, da der Vorgang abgeschlossen ist.

Über den Vorteil der Bezeichnung Konjunktiv I und II der Gegenwart bzw. Vergangenheit gegenüber den sonst verwendeten Bezeichnungen Konj. Präsens (= Konj. I der Gegenwart), Konj. Imperfekt (= Konj. II der Gegenwart), Konj. Perfekt (= Konjunktiv I der Vergangenheit ) und Konjunktiv Plusquamperfekt (= Konj. II der Vergangenheit)
Beispiele: Utinam mihi alae essentl - Hätte ich doch Flügel! Sine te non beatus essem. - Ohne dich wäre ich nicht glücklich.
Beide Konjunktive werden üblicherweise als Konj. Imperfekt, also Konj. der Vergangenheit bezeichnet. Beide Konjunktive drücken aber keine Vergangenheit aus, sondern sind auf die Gegenwart bezogen: Ich habe für die Gegenwart einen unerfüllbaren Wunsch; ich stelle mir für die Gegenwart etwas zur Zeit nicht Wirkliches vor. Der Konj. II steht also nicht zum Ausdruck der Vergangenheit, sondern zum Ausdruck der Unerfüllbarkeit eines Wunsches bzw. der Irrealität einer Vorstellung. Die gleichen Überlegungen gelten auch für das Deutsche, wenn auch die Formen 'hätte' und 'wäre' von den Präteritumformen 'hatte' und 'war‘ abgeleitet sind.



D Über den Sollkonjunktiv

I. Der Sollkonjunktiv steht zum Ausdruck einer milderen Form des Befehls (Aufforderung; Konj. 1 der Gegenwart);
Beispiele: Homo temere ne iudicet! - Der Mensch soll nicht leichtfertig urteilen!
Errorem vitemus, errantem iuvemus! - Lasst uns den Irrtum meiden, dem Irrenden helfen! (iuvare mit Akk.)

Zur Übersetzung: Da die lat. Sprache den Konjunktiv häufiger braucht als die deutsche, muss man sich oft überlegen, wie man im Deutschen das, was der lateinische Konjunktiv meint, durch Umschreibung ausdrücken kann.
Als Umschreibung dienen Hilfsverben (z. B. sollen, mögen), Adverbien (z. B. hoffentlich) und Partikel (z. B. ‚doch‘).
So wurde oben der Konj. zum Ausdruck der Aufforderung (ne iudicet – wörtlich: er urteile nicht) mit 'soll' umschrieben: ‚Er soll nicht urteilen’. Im Satz 'discipulus attentus sit' kann man neben der wörtlichen Übersetzung (Der Schüler sei aufmerksam) auch die Umschreibung für den Konjunktiv der Aufforderung wählen: Der Schüler soll aufmerksam sein.
Bei der 1. Person Plural, also 'attenti simus' - 'wir seien aufmerksam', drückt die Umschreibung mit ‚sollen' nicht aus, dass eine Aufforderung an sich selbst gemeint ist; wir wählen darum eine andere Umschreibung, die recht steif klingt: Lasst uns aufmerksam sein. Den Konjunktiv zum Ausdruck einer solchen Aufforderung an sich selbst nennt man ‚Hortativ’.

II. Der Sollkonjunktiv steht zum Ausdruck einen Wunsches (Optativus)
Beispiel: Dei mihi propitii sint! - Die Götter seien mir gnädig - mögen mir gnädig sein!

Zur Übersetzung: Während mit 'sollen' der Konjunktiv zum Ausdruck der Aufforderung umschrieben wird, wird mit ‚mögen‘ der Konj. zum Ausdruck des Wunsches umschrieben. Beide Bedeutungen (Aufforderung und Wunsch) sind oft nicht eindeutig zu trennen. Der Satz 'Homo temere ne iudicet!' kann auch als Wunsch aufgefasst werden; der Konj. wird dann nicht mit 'soll', sondern mit 'möge' umschrieben: Der Mensch möge nicht leichtfertig urteilen!

Über erfüllbare und unerfüllbare Wünsche
Es gibt Wünsche, deren Erfüllung möglich ist, und solche, deren Erfüllung nicht möglich ist.

1. Erfüllbare Wünsche stehen im Lateinischen im Konjunktiv I; im Deutschen werden sie meist umschrieben ausgedrückt.
Beispiel: Dei mihi propitii sint! – Hoffentlich sind die Götter mir gnädig! (Es ist möglich, dass dieser Wunsch erfüllt wird.)

2. Unerfüllbare Wünsche stehen im Lateinischen und oft auch im Deutschen im Konjunktiv Il.
(Der Konj. II ist im Deutschen besser erhalten als der Konj. I. Deswegen kann man oft auf die Originalform zurückgreifen (z. B. wäre, hätte, käme); ist eine Umschreibung nötig, vor allem bei schwachen Verben, so gebraucht man das Hilfsverb ‚würden‘.)
Beispiel: Utinam mihi alae essent! - Hätte ich doch Flügel! (Dativus possessoris: Wären mir doch Flügel!) Der Mensch kann keine Flügel haben, es ist nicht möglich, dass der Wunsch erfüllt wird.

Über die Partikel utinam bzw. velim, nolim, malim; vellem nollem, mallem beim Wunschsatz
Die lat. Sprache hat eine Partikel, die sie neben dem Konj. häufig zum Ausdruck des Wunsch verwendet: utinam. Sie entspricht ungefähr dem deutschen 'doch, wenn doch nur'.
Beispiel: Utinam mihi alae essent! - Hätte ich doch Flügel! Wenn ich doch nur Flügel hätte!

Bei erfüllbaren Wünschen kann das 'utinam' fortgelassen werden; bei unerfüllbaren Wünschen muss es gesetzt werden.

Anstelle des 'utinam' wird zum Ausdruck des erfüllbaren Wunsches auch velim, nolim, malim gebraucht (kann stehen), zum Ausdruck des unerfüllbaren Wunsches vellem, nollem, mallem (muss stehen).

Wunsch für die Gegenwart und für die Vergangenheit
a) Richtet sich der Wunsch auf die Gegenwart (Er möge ‚jetzt‘ bzw. ‚immer’ nicht leichtfertig urteilen! Hätte ich doch ‚jetzt’ bzw. ‚immer’ Flügel!), so steht der Konj. I bzw. – für den unerfüllbaren Wunsch - II der Gegenwart (Konjunktiv Präsens bzw. Konjunktiv Imperfekt).

b) Richtet sich der Wunsch auf die Vergangenheit (Er möge nicht leichtfertig geurteilt haben! Hoffentlich hat er nicht leichtfertig geurteilt! Hätte ich doch Flügel gehabt!), so steht der Konj. I bzw. II der Vergangenheit (Konjunktiv Perfekt bzw. Konjunktiv Plusquamperfekt).

Mit ‚erfüllbarem Wunsch der Vergangenheit‘ ist gemeint: Man wünscht sich, dass etwas, das in der Vergangenheit geschehen ist, seinen Erwartungen gemäß ausgegangen ist, man kennt aber diesen Ausgang noch nicht.

Zur Übersetzung: Beim Konj. I der Vergangenheit ist eine Umschreibung unbedingt notwendig.
Beispiel: Ne venti nautis adversi fuerint! Wörtlich: Die Winde seien den Seeleuten nicht gefährlich gewesen!
Da aber die Umschreibung durch ein Hilfsverb zu steif ist (Die Winde mögen ... gewesen sein!), wählen wir die durch ein Adverb, das den Wunschkonjunktiv ersetzen kann: Hoffentlich waren die Winde für die Seeleute nicht gefährlich (‚hoffentlich‘ mit Indikativ).

Über den Unterschied von Aufforderung und erfüllbarem Wunsch in Bezug auf die Zeit
Da man nicht nur wünschen kann, dass etwas jetzt oder in Zukunft seinen Vorstellungen entspricht, sondern auch, dass etwas, das sich in der Vergangenheit ereignet hat, seinen Vorstellungen entsprechend ausgegangen ist (dann kennt man den Ausgang nicht), so steht zum Ausdruck des erfüllbaren Wunsches der Konj. I sowohl der Gegenwart als auch der Vergangenheit (Bei unerfüllbaren Wünschen ist es selbstverständlich, dass es diese für die Vergangenheit nicht gibt.). Bei der Aufforderung ist dies anders: Man kann nicht etwas verlangen, zu etwas auffordern, was in der Vergangenheit schon geschehen ist. Darum steht der Konj. zum Ausdruck der Aufforderung (Konj. I) nie in der Vergangenheit, sondern nur in der Gegenwart.
Beispiel: Discipuli attenti sint! - Die Schüler sollen aufmerksam sein!

Eine Besonderheit:
III. Der Sollkonjunktiv zum Ausdruck des Verbots im Sinne der negativen Form des Befehls, also nur für die 2. Pers. Sing. und Plural, steht im Konj. I der Vergangenheit (Prohibitivus).
'Richtet nicht' heißt also: Ne damnaveritis! oder auch: Nolite damnare! (Wollet nicht richten!); nie aber: Non oder ne damnate.

Wenn man im Lateinischen zum Ausdruck des Verbots den Konjunktiv I der Vergangenheit wählt, so vermutlich deshalb, weil man dem anderen, den man anspricht, mit der Möglichkeit konfrontieren will, dass er das Verbotene schon getan hat; man will ihm offenbar die möglichen negativen Folgen nachdrücklich vor Augen führen.



E Übersicht über die bisher besprochenen Konjunktive, wie sie im Hauptsatz vorkommen (der seltene Potentialis ist ausgenommen)



Verneinung Der lat. Konj. steht zum Ausdruck
non 1. des irrealen Falls (Möglichkeitskonjunktiv) - Konj. II der Gegenwart und Vergangenheit
ne 2. der Aufforderung (der Sollkonjunktiv als Iussiv und Hortativ) - nur Konj. I der Gegenwart
ne 3. des Verbots (der Sollkonjunktiv als Prohibitiv) - Konj. I der Vergangenheit 2. Person
ne 4. des erfüllbaren Wunschs (der Sollkonjunktiv als Optativ) - Konj. I der Gegenwart und Vergangenheit (+ utinam velim, nolim, malim)
ne 5. des unerfüllbaren Wunschs (der Sollkonjunktiv als Optativ) - Konj. II der Gegenwart und Vergangenheit + utinam, vellem, nollem, mallem


F Über den Konjunktiv in Gliedsätzen

I. Über die Bedeutung des Konjunktivs in Gliedsätzen
Die Bedeutung des Konjunktivs als Modus der Vorstellung bleibt auch für die Gliedsätze bestimmend. Gliedsätze stehen im Konjunktiv,

1. weil der, der den Satz ausspricht, ihn nicht als Feststellung über die Wirklichkeit meint, sondern als Aussage seiner Vorstellung, die er über etwas hat.
Beispiel: Paul käme in die Schule, wenn er nicht krank wäre.
Ich stelle mir, wenn ich den Satz spreche, die Möglichkeit vor, dass Paul gesund ist; die Wirklichkeit ist anders.

2. weil das, was im Gliedsatz steht, als Vorstellung des Subjekts des Satzes, auf den sich der Gliedsatz bezieht, aufgefasst werden soll (der oblique Konjunktiv).
Beispiel: Paulus optat, ut amici sitis. - Paul wünscht, dass ihr Freunde seid.
Hier geht es nicht mehr um die Vorstellung, die der hat, der den Satz ausspricht bzw. schreibt, sondern um die Vorstellung dessen, über den gesprochen bzw. geschrieben wird, also um die Vorstellung, die Paul hat: er macht sich Vorstellungen darüber, dass ihr Freunde sein sollt; der Konj. steht hier, weil in diesem Gliedsatz der Wunsch (Soll-Konj.) ausgedrückt ist.
Da der Satz den Inhalt von Pauls Wunsch ausdrückt, nennen wir ihn abhängigen (vom übergeordnete Satz abhängigen) Wunschsatz. Da er enger mit dem übergeordneten Satz verbunden ist, als wenn in dem Gliedsatz eine Aussage dessen, der den Satz schreibt, formuliert wäre, nennen wir ihn wie alle Gliedsätze mit obliquem Konjunktiven innerlich abhängig; dazu gehören abh. Fragesätze, Wunsch- und Finalsätze.
Der innerlich abhängige Wunschsatz ‚dass ihr Freunde seid’ ist als Ganzes Objekt zu ‚Paul wünscht’; deshalb nennen wir ihn auch ‚Objektsatz’ (vgl. Funktion des abhängigen Aussagesatzes, dem im Lateinischen der AcI entspricht).

Dass der lat. abhängige Wunschsatz im Konj. steht, ist als ohne Schwierigkeit erklärbar: In diesem Wunschsatz ist der Wunsch ausgedrückt, den das Subjekt des übergeordneten Satzes hat. Eine solche Erklärung gelingt nicht bei allen Gliedsätzen, deren Prädikat im Konj. steht. Bei einer Reihe von ihnen fällt es uns schwer, einzusehen, warum im Lateinischen der Konj. steht. Das erklärt sich zum Teil dadurch, dass der lateinisch Sprechende manches aus einer anderen Perspektive sah als wir, zum Teil aber auch dadurch, dass er Gliedsätze, die auch seinem Denken nach mit dem Indikativ hätten stehen müssen, den Gliedsätzen mit Konj. angeglichen hat (Systemzwang). Wir sind daher oft darauf angewiesen, auswendig zu lernen, welche Gliedsätze im Konj. stehen. Wir tun dies in der Weise, dass wir mit der Konjunktion, die den Gliedsatz einleitet, uns auch den Modus dieses Gliedsatzes einprägen.
z. B. ‚ut’ mit Indikativ: wie
‚cum’ mit Konjunktiv: als
‚cum’ mit Konjunktiv: weil
‚cum’ mit Indikativ: immer wenn usw.
Achtung: Die entsprechenden deutschen Gliedsätze stehen oft im Indikativ.

Weiteres Beispiel: Die Konjunktionen ut und ne mit Konjunktiv (im Hauptsatz ist ‚ne’ Partikel, nicht Konjunktion.)
Die Konjunktion 'ut' steht mit dem Konj. zur Einleitung folgender Gliedsätze:
1. abhängiger Wunschsatz (auch 'Begehrssatz' genannt); bei Verneinung steht 'ne' statt 'ut'.
Beispiel: Orant, ut sint divites (bzw. ne sint pauperes). Frage: Wen oder was erbitten sie?
Übersetzung: dass ... oder: Infinitiv mit zu

2. Finalsatz; bei Verneinung steht ‚ne‘ statt 'ut'.
Beispiel: Senatum convocaverunt, ut de re publica agerent.
Frage: Zu welchem Zweck, mit welcher Absicht haben sie zusammengerufen? Übersetzung: damit ... oder: Infinitiv (mit ‚um zu‘)

Der abhängige Wunschsatz/Begehrssatz kann wie folgt vom Finalsatz unterschieden werden: Drückt das Verb des übergeordneten Satzes selbst schon die Bedeutung des Begehrens aus (z. B. ‚bitten’), so ist der davon abhängige Gliedsatz ein Wunsch/Begehrssatz; er ist in seiner Gesamtheit Subjekt oder Objekt zu diesem Verb: Von allen wird gewünscht, dass ... (der Dass-Satz ist Subjektsatz); alle wünschen sich, dass ... (der Dass-Satz ist Objektsatz).

Fehlt im Verb des übergeordneten Satz die Bedeutung des Begehrens (z. B. ‚zusammenrufen’), so handelt es sich bei dem abhängigen Satz um einen Finalsatz. Dieser Satz ist wie die folgenden Sätze ein adverbialer Gliedsatz.
In manchen Grammatiken wird auch der ‚abhängige Wunschsatz’ als ‚Finalsatz’ bezeichnet.

3. Konsekutivsatz; bei Verneinung: ut non
Beispiel: Romani tam fortiter pugnabant, ut hostes eis resistere non possent.
Frage: Was war die Folge ihres tapferen Kämpfens?
Übersetzung: so ... dass; so dass

4. Konzessivsatz; bei Verneinung: ut non
Beispiel: Ut desit vobis magnum ingenium, tamen linguam mox discetis.
Frage: Trotz wessen?
Übersetzung: obwohl, wenn auch u.a.

Bei den Konditionalsätzen - si (nisi) = wenn ( wenn nicht) muss überlegt werden, ob eine Aussage über die Wirklichkeit oder ein irrealer Fall vorliegt, denn ‚si‘ (‚nisi‘) steht sowohl mit dem Indikativ als auch mit dem Konj. Hier entspricht der deutsche dem lat. Sprachgebrauch.
Beispiel:
Indikativ: Beati sumus, si cuncti amici adsunt. - Wir sind glücklich, wenn alle Freunde da sind.

Konj. II : Beati essemus. si cuncti amici adessent. - Wir wären glücklich, wenn alle Freunde da wären.

II. Über den Gebrauch von Konj. I und Konj. II bzw. -urus sim und -urus essem in Gliedsätzen
Wenn auch die grundsätzliche Bedeutung des Konjunktivs als des Modus der Vorstellung in Gliedsätzen erhalten bleibt, so geht doch die für die Hauptsätze wesentliche bedeutungsmäßige Unterscheidung von Konj. I und Konj. II verloren. Konj. I und II werden in Gliedsätzen nicht entsprechend ihrer Bedeutung (z.B. erfüllbarer und unerfüllbarer Wunsch) gesetzt, sondern in Entsprechung zum Tempus des dem Gliedsatz übergeordneten Satzes.
Der Konj. verliert also seine Eigenbedeutung und folgt dem Tempus des ihm übergeordneten Satzes. Wir sprechen von der Zeitenfolge (Consecutio temporum).

Achtung: Nicht alle Gliedsätze mit Konj. richten sich nach der Zeitenfolge, sondern nur die innerlich abhängigen Gliedsätze, also von den bisher bekannten nur die indirekten Fragesätze, die Wunschsätze und die Finalsätze.
In diesen Sätzen kann sich - wie beim AcI - das Reflexivpronomen nicht nur auf das Subjekt desselben Satzes beziehen, sondern auch auf das Subjekt des übergeordneten Satzes.
Beispiel: Perseus a Paullo petivit, ut sibi veniam daret.
Dieser Wunschsatz kann übersetzt werden: Perseus bat Paullus, dass er (Paullus) sich selbst verzeihe ('sibi' bezieht sich auf das Subjekt des Wunschsatzes: Paullus).
Der Textzusammenhang aber fordert die Übersetzung: Perseus bat Paullus, dass er ihm verzeihe ('sibi' bezieht sich auf das Subjekt des übergeordneten Satzes: Perseus).

Regel der Zeitenfolge:
Steht im übergeordneten Satz ein Haupttempus (Präsens, Futur I, II, Imperativ), so steht im Gliedsatz Konj. I.
Steht im übergeordneten Satz ein Nebentempus (Imperfekt, Perfekt. Plusquamperfekt), so steht im Gliedsatz Konjunktiv II.
Konj. I bzw. II der Gegenwart steht, wenn die Handlung des Gliedsatzes zur gleichen Zeit geschieht wie die Handlung des übergeordneten Satzes (Gleichzeitigkeit).
Beispiel:
Konj. I der Gegenwart: Magister optat, ut pueri attenti sint.
Konj. II der Gegenwart: Heri magister optavit, ut pueri attenti essent.

Konj. I bzw. II der Vergangenheit steht, wenn die Handlung des Gliedsatzes vor der Handlung des übergeordneten Satzes geschehen ist (Vorzeitigkeit).
Beispiel:
Konj. I der Vergangenheit: Magister optat, ne pueri pigre fuerint.
Konj. II der Vergangenheit: Heri magister optavit, ne pueri pigri fuissent.

Für die Nachzeitigkeit (Die Handlung des Gliedsatzes geschieht nach der Handlung des übergeordneten Satzes) stehen außer in Wunsch- und Finalsätzen, bei denen der Konj. der Gleichzeitigkeit gesetzt wird, anstelle des nicht vorhandenen Konj. I und II Futur Umschreibungen (Part. Fut. Aktiv + Konj. von esse), bei Haupttempus -urus sim, bei Nebentempus -urus essem.
Beispiel: -urus sim: Nescio, quid de me iudicaturus sis.
-urus essem: Nesciebant, num Romani finibus excessuri essent.

Die Zeitenfolge zeigt, dass der Gliedsatz völlig abhängig vom übergeordneten Satz ist. Eine solche Abhängigkeit ist natürlich nur dann gerechtfertigt, wenn der Gliedsatz sehr eng mit dem ihm übergeordneten Satz verbunden ist (innerlich abhängig).

III. Besonderheiten bei den abhängigen Wunschsätzen bzw. finalen adverbialen Gliedsätzen

1. 'ne' nach den Verben des Fürchtens und Hinderns (Verba timendi et impediendi)
Ist ein mit 'ne' eingeleiteter abhängiger Wunschsatz bzw. Finalsatz von einem Verb des Fürchtens oder Hinderns im übergeordneten Satz abhängig, so wird bei der Übersetzung des 'ne' die Negation nicht berücksichtigt.

Beispiel: Timeo, ne ad nos redeat. - Ich fürchte, dass er zu uns zurückkehrt.
Erklärung: Die Bedeutung dieses 'ne' wird klar, wenn man den abhängigen Wunschsatz als unabhängigen Wunschsatz auffasst: Timeo: Ne ad nos redeat. - Ich habe Furcht: Hoffentlich kehrt er nicht zu uns zurück!

Im Lateinischen ist also der Wunsch, dass das, was man befürchtet, nicht geschieht, deutlich ausgesprochen.

Die Verneinung dieses Satzes, also: 'Ich fürchte, dass er nicht zu uns zurückkommt' wird durch ein zu dem ‚ne‘ hinzugesetztes 'non‘ ausgedrückt: Timeo, ne ad nos non redeat.

Die gleichen Überlegungen gelten für den Gliedsatz nach den Verben des Hinderns.
Beispiel: Impediemus, ne ille homo urbi noceat. - Wir werden verhindern, dass jener Mann der Stadt schadet.

Eigentlich: Impediemus: Ne ille homo urbi noceat. Wir werden verhindern: Jener Mensch soll nicht der Stadt schaden.

Aus diesem 'soll' wird auch deutlich, dass hier mehr eine Absicht als ein Wunsch vorliegt. Der Gliedsatz ist also Finalsatz.

2. ,quominus'
Statt ‚ne' kann bei den Verben des Hinderns auch 'quominus' stehen.

Beispiel: Impedior dolore, quominus ad te scribam. - Ich werde durch den Schmerz gehindert, an dich zu schreiben.

Erklärung: Auch hier ist die Entstehung des Satzgefüges aus zwei unabhängigen Sätzen zu beobachten: ‚Quo’ heißt als Ablativ des Relativpronomens ‚durch das’, ‚dadurch’, ‚wodurch’, ‚weshalb’. ‚quo minus’ heißt also: ‚wodurch weniger’. ‚Impedior dolore: quo minus ad te scribam‘ bedeutet also eigentlich: Ich werde durch Schmerz gehindert: Dadurch schreibe ich weniger an dich (als meine Absicht ist); dieses 'minus' nimmt dann die Bedeutung von ‚non’ an: Dadurch schreibe ich nicht an dich.

3. ‚quin’
Auch der Sinn des mit der Konjunktion ‚quin’ eingeleiteten Gliedsatzes wird deutlich, wenn man ihn zunächst als einen unabhängigen Satz ansieht.
‚qui’ bedeutet ursprünglich dasselbe wie ‚quo’ (durch das, dadurch, wodurch, weshalb, warum). ‚Quin’ (= qui-ne) heißt also: Warum nicht.
Beispiel: Quin ipse operam das? – Warum gibst du dir nicht selbst Mühe?

‚Quin’ im Gliedsatz:
Non dubito, quin fuerint ante Homerum poetae. – Ich zweifle nicht daran, dass es vor Homer Dichter gegeben hat.
Zerlegt in zwei Hauptsätze: Non dubito: Quin fuerunt ante Homerum poetae. – Ich zweifle nicht: Warum sollte es vor Homer nicht Dichter gegeben haben?
Der ‚Quin-Satz’ ist also ursprünglich ein Fragesatz; abhängig geworden von ‚non dubito’ steht er im Konjunktiv und richtet sich nach der Zeitenfolge.



Konjunktiv - Imperativ

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