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Kurt Huber - Schlusswort des Angeklagten vor dem Volkgerichtshof (April 1943)

Interpretieren Sie die Rede Kurt Hubers, indem Sie zunächst den Text kurz wiedergeben und dann die Situation, die Besonderheit des Redners und der Adressaten, die Intention, die Hauptthesen, den Argumentationsgang und die Gestaltungsmittel der Rede darlegen und erläutern!

Kurt Huber, geb. am 25.10.1893, hingerichtet am 13.07.1943, Professor für Psychologie und Philosophie in München, unterstützte seit 1942 eine studentische Widerstandsgruppe gegen den Nationalsozialismus, die Flugblätter mit dem Titel ‘Briefe der weißen Rose’ herausgab. Er wurde vom Volksgerichtshof, dem Sondergericht zur Aburteilung von Hoch- und Landesverrat und anderen politischen Straftaten, mit den Geschwistern Scholl und einigen anderen Studenten zum Tode verurteilt.
In Inge Scholl ‘Die weiße Rose’ heißt es: In Notizen von Professor Huber ... fand sich folgender Entwurf für das ‘Schlusswort des Angeklagten’. Es sind Worte, die, wie berichtet wird, mindestens ihrem Sinn nach, vor dem Volksgericht wiederholt wurden.

1
Als deutscher Staatsbürger, als deutscher Hochschullehrer und als politischer Mensch
2 erachte ich es als Recht nicht nur, sondern als sittliche Pflicht, an der Gestaltung
3 der deutschen Geschichte mitzuarbeiten, offenkundige Schäden aufzudecken
4 und zu bekämpfen.
5 . . . Was ich bezweckte, war die Weckung der studentischen Kreise nicht
6 durch eine Organisation, sondern durch das schlichte Wort, nicht zu irgendeinem
7 Akt der Gewalt, sondern zur sittlichen Einsicht in bestehende schwere Schäden
8 des politischen Lebens, Rückkehr zu klaren sittlichen Grundsätzen, zum Rechtsstaat,
9 zu gegenseitigem Vertrauen von Mensch zu Mensch, das ist nicht illegal,
10 sondern umgekehrt die Wiederherstellung der Legalität. Ich habe mich im Sinne
11 von Kants kategorischem Imperativ gefragt, was geschähe, wenn diese subjektive
12 Maxime meines Handelns ein allgemeines Gesetz würde. Darauf kann es nur eine
13 Antwort geben: Dann würde Ordnung, Sicherheit, Vertrauen in unser Staatswesen
14 zurückkehren. Jeder sittlich Verantwortliche würde mit uns seine Stimme erheben
15 gegen die drohende Herrschaft der bloßen Macht über das Recht, der bloßen
16 Willkür über den Willen des sittlich Guten.
17 Die Forderung der freien Selbstbestimmung auch des kleinsten Volksteils ist in
18 ganz Europa vergewaltigt, nicht minder die Forderung der Wahrung der rassischen
19 und völkischen Eigenart. Die grundlegende Forderung wahrer Volksgemeinschaft
20 ist durch die systematische Untergrabung des Vertrauens von Mensch zu Mensch
21 zunichte gemacht. Es gibt kein furchtbareres Urteil über eine Volksgemeinschaft
22 als das Eingeständnis, das wir alle machen müssen, dass keiner sich vor seinem
23 Nachbarn, der Vater nicht mehr vor seinen Söhnen sicher fühlt.
24 Das war es, was ich wollte, musste.
25 Es gibt für alle äußere Legalität eine letzte Grenze, wo sie unwahrhaftig und
26 unsittlich wird. Dann nämlich, wenn sie zum Deckmantel einer Feigheit wird, die
27 sich nicht getraut, gegen offenkundige Rechtsverletzung aufzutreten. Ein Staat,
28 der jegliche freie Meinungsäußerung unterbindet und jede sittlich berechtigte Kritik,
29 jeden Verbesserungsvorschlag als ‘Vorbereitung zum Hochverrat’ unter die
30 furchtbarsten Strafen stellt, bricht ein ungeschriebenes Recht, das ‘im gesunden
31 Volksempfinden’ noch immer lebendig war und lebendig bleiben muss.
32Ich habe das eine Ziel erreicht, diese Warnung und Mahnung nicht
33 in einem privaten, kleinen Diskutierklub, sondern an verantwortlicher, an höchster
34 richterlicher Stelle vorzubringen. Ich setze für diese Mahnung, für diese beschwörende
35 Bitte zur Rückkehr, mein Leben ein. Ich fordere die Freiheit für unser deutsches
36 Volk zurück. Wir wollen nicht an Sklavenketten unser kurzes Leben dahinfristen,
37 und wären es goldene Ketten eines materiellen Überflusses.
38 Sie haben mir den Rang und die Rechte des Professors und den ‘summa cum laude’
39 erarbeiteten Doktorhut genommen und mich dem niedrigsten Verbrecher gleichgestellt.
40 Die innere Würde des Hochschullehrers, des offenen, mutigen Bekenners seiner
41 Welt- und Staatsanschauung, kann mir kein Hochverratsverfahren rauben.
42 Mein Handeln und Wollen wird der eherne Gang der Geschichte rechtfertigen;
43darauf vertraue ich felsenfest. Ich hoffe zu Gott, dass die geistigen Kräfte,
44 die es recht fertigen, rechtzeitig aus meinem eigenen Volke sich entbinden mögen.
45 Ich habe gehandelt, wie ich aus meiner inneren Stimme heraus handeln musste.
46 Ich nehme die Folgen auf mich nach dem schönen Wort Johann Gottlieb Fichtes:
47 Und handeln sollst du so,
48 Als hinge von dir und deinem Tun allein
49 Das Schicksal ab der deutschen Dinge,
50 Und die Verantwortung wär' dein.

zu Zeile 11: Kants kategorischer Imperativ lautet: “Handle so, dass die Maxime (=höchster Grundsatz) deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.”
zu Zeile 40: Huber spielt auf die Ableitung des Worts ‘Professor’ von dem lateinischen ‘profiteri’ (bekennen) an.

Abitur 1989
Konkrete Beschreibung der zu erwartenden Schülerleistung (Erwartungshorizont des Lehrers):

Der Erwartungshorizont ist durch die für einen Grundkurs nicht überflüssige Spezifizierung der Aufgabenstellung vorgegeben.
Die Redesituation ergibt sich aus den beigefügten Erläuterungen; auch können Grundkenntnisse über die Situation des Jahres 1943 und über die unter dein Namen ,Weiße Rose' zusammengeschlossene Widerstandsgruppe vorausgesetzt werden.

Die Charakterisierung des Redners, der sein Selbstbewusstsein auch aus der Professorenwürde gewinnt, kann dem Text entnommen werden.
Die Schüler sollten auch das Besondere der Intention erkennen, dass nämlich die Rede vor dem Volksgerichtshof sozusagen ins Leere gesprochen ist; die Frage, wozu diese Rede entworfen und gehalten wurde, ist also besonders dringlich. Zur Beantwortung müssen die Schüler die Stelle Z. 45ff. heranziehen, wo Kurt Huber seine Redeabsicht selbst reflektiert; sie müssen sich fragen, ob hier Selbsttäuschung vorliegt oder ein märtyrerähnlicher Akt des Bekennens, ob der Redner in einer Art Selbstansprache für sich seine Selbstaufopferung zu rechtfertigen versucht oder ob Huber an eine Veröffentlichung der Rede gedacht hat, etwa in der Form eines Flugblatts.
In jedem Fall bekommt die Erklärung der auffallend intensiv eingesetzten Gestaltungsmittel besonderes Gewicht.
Da die Schüler den Gebrauch rhetorischer Mittel meist als Missbrauch erfahren haben (z.B. bei der Analyse von Hitler- und Goebbelsreden), müssen sie erkennen, dass Rhetorik auch im Dienst einer humanen Sache stehen kann, daß nicht jedes Pathos (erreicht u.a. durch Häufung anaphorischen Sprechens, durch häufige Verwendung des Parallelismus, durch emphatische Wortumstellung und -im Höhepunkt der Rede- metaphorisches Sprechen) verlogen sein muss; so ergibt sich eine neue Bewertung des Gebrauchs von Rhetorik. Ich erwarte nicht unbedingt, dass diese neue Bewertung formuliert wird, sie muss aber nachvollzogen werden, damit der Schüler das Gewicht der rhetorischen Mittel erkennt und würdigt, wobei die Übernahme nationalsozialistischer Begrifflichkeit besonders hervorgehoben und gedeutet werden muss.
Nicht ohne weiteres nachvollziehbar werden für die Schüler die Skrupel sein, die Huber offensichtlich wegen des ,illegalen' Widerstands hat, so dass er ausdrücklich sich gegen die „äußere Legalität“ wendet und den Kategorischen Imperativ als Mittel der „Wiederherstellung der Legalität“ benötigt.
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einige Stichworte zur Lösung
Charakterisierung des Redners, Selbstbewusstsein
Intention
nicht jedes Pathos verlogen
Häufung anaphorischen Sprechens,
häufige Verwendung des Parallelismus,
emphatische Wortumstellung
metaphorisches Sprechen



Interpretation einer Rede

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